Pondruff Polierservice

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Allgemeines

  1. Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder der Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Abnehmers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Verkaufsbedingungen werden hiermit widersprochen.
  2. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn wir schriftlich bestätigen.

§ 2 Angebote

Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Muster dienen lediglich als Anschauungsmaterial.

§ 3 Preisstellung

Angebote sind stets freibleibend und unverbindlich, wenn nicht ausdrücklich Festpreise vereinbart worden sind. Die angegebenen Preise verstehen sich ab unseren Geschäftsräumen ausschließlich Verpackungskosten.
Die Mehrwertsteuer wird in der jeweils gültigen Höhe noch hinzugerechnet.
Zwischenzeitlich eintretende Verteuerungen oder Preissenkungen werden berücksichtigt.
Maßgeblich sind jedenfalls die in unserer Auftragsbestätigung genannten Preise zzgl. der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

§ 4 Lieferzeit

  1. Liefertermine oder Fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden, bedürfen der Schriftform. Lieferfristen beginnen mit dem Tag, an dem die schriftliche Vereinbarung zustande kommt. Voraussetzung für die Verbindlichkeit der vereinbarten Lieferfrist ist in jedem Falle die vereinbarungsgemäße Anlieferung des zu bearbeitenden Teils.
    Sollten dabei noch Einzelheiten der Ausführung offen bleiben, die nach Ansicht auch nur einer der beiden Parteien regelungsbedürftig sind, so beginnen Lieferfristen nicht vor völliger Klarstellung aller Ausführungseinzelheiten.
  2. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die uns die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen – hier gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen usw., auch wenn sie bei unserem Lieferanten oder deren Lieferanten eintreten – haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen uns, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zzgl. einer noch angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
  3. Wenn die Behinderung länger als zwei Kalendermonate dauert, ist der Kunde nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten.
    Verlängert sich die Lieferzeit oder werden wir von unserer Verpflichtung frei, so kann der Kunde hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten.
    Auf die genannten Umstände können wir uns berufen, wenn wir den Kunden unverzüglich davon benachrichtigen.

§ 5 Schutzrechte

Der Besteller hat dafür einzustehen, dass Waren, die wir nach seinen Angaben herstellen oder bearbeiten, die Schutzrechte Dritter nicht verletzen. Werden wir für solche Artikel von dritter Seite wegen einer Schutzverletzung in Anspruch genommen, so hat uns der Besteller von Ansprüchen freizustellen. Die Prozessführung obliegt in diesem Falle dem Besteller.

§ 6 Zahlungsbedingungen

  1. Wir erteilen Ihnen 2% Skonto bei Zahlung binnen 10 Tagen. Das Zahlungsziel (netto) beträgt 30 Tage.
    Wir sind berechtigt, trotz anderslautender Bestimmungen des Kunden Zahlung zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so sind wir berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung anzurechnen.
  2. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können. Im Falle von Schecks gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst ist.
  3. Gerät der Kunde in Verzug, so sind wir berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in Höhe des von Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer zu berechnen. Zinsen sind dann niedriger anzusetzen, wenn der Kunde eine geringere Belastung nachweist.
  4. Wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, insbesondere einen Scheck nicht einlöst oder seine Zahlung einstellt, oder wenn uns andere Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Kunden infrage stellen, so sind wir berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, auch wenn Schecks oder Wechsel hereingenommen wurden. Wir sind in diesem Falle außerdem berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen.
  5. Der Kunde ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung und Minderung, auch wenn Mangelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden oder unstreitig sind. An Waren des Kunden habe ich ein Zurückbehaltungsrecht bis zur Tilgung sämtlicher Verbindlichkeiten aus der Geschäftsverbindung.

§ 7 Versand und Gefahrenübergang

Erfüllungsort unserer Verbindlichkeiten sind unsere Geschäftsräume in Lüdenscheid. Die Gefahr geht auf den Besteller über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden oder unsere Geschäftsräume zwecks Versendung verlassen hat.
Falls der Versand ohne unser Verschulden unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Besteller über. Die Wahl der Versandart bleibt uns überlassen. Bei Transportschaden ist sofort nach Erhalt der Sendung eine rechtsverbindliche Buchbescheinigung durch den ausliefernden Spediteur bzw. die Bundesbahn auszustellen.

§ 8 Gewährleistung

  1. Wir übernehmen für die von uns gelieferte Ware die Gewährleistung nach Maßgabe der nachstehenden Bestimmungen, die abschließend die Gewährleistungsansprüche enthalten und die sonstige Gewährleistungsansprüche jeglicher Art ausschließen.
  2. Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate. Sie beginnt mit dem Lieferdatum.
  3. Der Besteller verpflichtet, Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Eingang des Liefergegenstandes schriftlich mitzuteilen und dabei den Mangel genau zu bezeichnen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind uns unverzüglich nach der Entdeckung schriftlich mitzuteilen und dabei genau zu bezeichnen.
  4. Im Falle berechtigter Mängelrüge steht dem Besteller ausschließlich das Recht der Nachbesserung zu.
  5. Schlägt die Nachbesserung in angemessener Frist fehl, so kann der Besteller vom Vertrag zurücktreten.
  6. Im Falle des Rücktritts gem. Ziffer 5 und im Falle aller anderen Schadensersatzansprüche des Bestellers, gleich ob sie auf gesetzlicher oder vertraglicher Grundlage oder auf unerlaubte Handlung beruhen (mit Ausnahme von Ansprüchen unter dem Gesichtspunkt der Produzentenhaftung) gilt Folgendes:
    1. Es wird nicht für Mängelfolgeschäden und sonstige mittelbare Schäden gehaftet.
    2. Für unmittelbare Schäden wird nur gehaftet, sofern uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. In diesem Falle ist der Schadenersatzanspruch des Bestellers auf die Höhe des vereinbarten Leistungspreises ausschließlich der Umsatzsteuer beschränkt.

§ 9 Verschiedenes

  1. Gerichtsstand und Erfüllungsort für alle aus dem Vertragsverhältnis sich unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten, auch Wechselklagen, ist Lüdenscheid.
  2. Alle Rechtsbeziehungen mit Ausländern unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland mit der Maßgabe, dass das einheitliche Gesetz über den Kauf beweglicher Sachen keine Anwendung findet.
  3. Ausländer können wir nach unserer Wahl unbeschadet der Rechtswahl auch an deren allgemeinen Gerichtsstand verklagen, wenn uns dies aus Gründen der Zwangsvollstreckung sinnvoll erscheint.
  4. Die Ungültigkeit einzelner Klauseln dieser AGB ist ohne Einfluss auf die Gültigkeit der anderen Klauseln.